Finanzielle Unabhängigkeit durch Beruf & Studium
Das duale Masterstudium kostet zwar Studiengebühren* – doch im Vergleich zu einem Vollzeit-Masterstudium (mit Verdienstausfall für Sie und Arbeitskraftausfall für den Arbeitgeber) ist das Studienmodell des DHBW Masters auch finanziell eine interessante Alternative. Denn das laufend verdiente Gehalt während des Dualen Masters kompensiert bei weitem die Studiengebühren. Da Ihr Arbeitgeber ebenfalls Vorteile durch das duale Studium hat, unterstützt dieser das Studium oft auch finanziell. Sowohl für Ihren Arbeitgeber als auch für Sie handelt es sich durch Know-how-Zuwachs, durch die Ergebnisse beispielsweise der Masterarbeit und durch die übergreifenden Aspekte der Personalentwicklung um eine lohnende Investition.
In der Regel können Sie die Studiengebühren steuerlich geltend machen. Für verbindliche Informationen zu diesen Aspekten wenden Sie sich an Ihre*n Steuerberater*in oder Ihr zuständiges Finanzamt.
*Da es sich um ein weiterbildendes Angebot handelt, also ein Angebot für Studieninteressierte mit Berufserfahrung, gewährt das Land grundsätzlich keine Zuschüsse.
Das kostet das Studium
In den Studiengebühren sind die Studierendenwerksbeiträge, Verwaltungsgebühren, Beiträge zur Verfassten Studierendenschaft, Prüfungsgebühren und die Berechtigung zur Nutzung der Infrastruktur am DHBW CAS bereits enthalten. Folgende Studiengebühren werden ab dem Immatrikulationsdatum 1. Oktober 2022 erhoben:
Studiengang |
Studiengebühren
|
Studiengebühren
|
Wirtschaft | ||
Accounting, Controlling, Taxation | 4.225 € | 16.900 € |
Digital Business Management | 4.225 € | 16.900 € |
Entrepreneurship | 4.225 € | 16.900 € |
Finance | 4.225 € | 16.900 € |
General Business Management | 4.225 € | 16.900 € |
Marketing | 4.225 € | 16.900 € |
Master in Business Management inkl. Studienrichtungen (startete letztmalig zum WS 2020/2021) | 4.225 € | 16.900 € |
Master of Business Administration | 4.225 € | 16.900 € |
Media and Data-driven Business | 4.225 € | 16.900 € |
Personalmanagement und Wirtschaftspsychologie | 4.225 € | 16.900 € |
Rechnungwesen Steuern Wirtschaftsrecht | 4.900 € | 19.600 € |
Sales and Negotiation | 4.225 € | 16.900 € |
Steuern, Rechnungslegung und Prüfungswesen | 5.550 € | 22.200 € |
Supply Chain Management, Logistics, Production | 4.225 € | 16.900 € |
Wirtschaftsinformatik | 4.350 € | 17.400 € |
Technik | ||
Bauingenieurwesen | 5.000 € | 20.000 € |
Elektrotechnik und Informationstechnik | 5.000 € | 20.000 € |
Executive Engineering | 8.000 € | 32.000 € |
Informatik | 4.350 € | 17.400 € |
Integrated Engineering | 5.250 € | 21.000 € |
Maschinenbau | 5.000 € | 20.000 € |
Wirtschaftsingenieurwesen | 5.000 € | 20.000 € |
Sozialwesen | ||
Digitalisierung in der Sozialen Arbeit | 1.625 € | 6.500 € |
Governance Sozialer Arbeit | 1.625 € | 6.500 € |
Planung und Koordination in der Sozialen Arbeit | 1.625 € | 6.500 € |
Soziale Arbeit in der Migrationsgesellschaft | 1.625 € | 6.500 € |
Transkulturelle Traumapädagogik | 1.625 € | 6.500 € |
Gesundheit | ||
Advanced Practice in Healthcare | 1.625 € | 6.500 € |
Intensive Care | 1.625 € | 6.500 € |
*Im Masterstudiengang Rechnungswesen Steuern Wirtschaftsrecht fällt zudem eine einmalige Gebühr in Höhe von 70 Euro für die Zugangsprüfung Wirtschaftsprivatrecht/Steuerlehre an.
Bei der Immatrikulation fällt außerdem eine einmalige Anmeldegebühr in Höhe von 300 Euro an.
Wenn Sie Ihre Studienzeit über die Regelstudienzeit hinaus verlängern, fällt für jedes weitere Semester eine Studiengebühr in Höhe von 400 Euro an.
Müssen Sie aufgrund fehlender Grundlagen (eines nicht-affinen Bachelorabschlusses) oder aufgrund von fehlenden ECTS-Punkten (< 210 ECTS-Punkte) Zusatzmodule belegen, werden diese mit 610 Euro pro 5 ECTS-Punkten in den Fachbereichen Wirtschaft und Technik sowie 205 Euro pro 5 ECTS-Punkten im Fachbereich Sozialwesen und im Bereich Gesundheit berechnet. Die Gebühren für die Zusatzmodule werden über das Zertifikatsprogramm der Wissenschaftlichen Weiterbildung erhoben. In diesem Fall erhalten Sie den Gebührenbescheid im Vorfeld des Moduls.
Weitere Informationen zu den Studiengebühren am DHBW CAS finden Sie in der Master-Gebührensatzung sowie in der Gebührensatzung für Zertifikatsprogramme.
Hinweise zu den Gebührenbescheiden
Als immatrikulierte*r Student*in erhalten Sie pro Semester einen Gebührenbescheid. Auch wenn Ihr Arbeitgeber die Studiengebühren teilweise oder ganz übernimmt, sind Sie die*der Gebührenschuldner*in.
Die Studiengebühren sind daher formal von den Studierenden zu bezahlen. Eine eventuelle Aufteilung der Studiengebühren klären Sie individuell mit Ihrem Arbeitgeber. Hierzu gibt es eine klare und einfache Vorgehensweise, die von den Finanzämtern akzeptiert wird. Diese ist für immatrikulierte Studierende auf dem E-Learning-Portal moodle aufrufbar.
Hinweise dazu finden Sie im Merkblatt zum Gebührenbescheid
Finanzierungshilfen
Für den Großteil der Studierenden besteht als Vollverdiener*innen kein Bedarf an zusätzlichen Finanzierungshilfen. Wer dennoch einen Kredit zur Finanzierung des Masterstudiums am DHBW CAS in Anspruch nehmen möchte, dem bietet der KfW-Studienkredit eine einkommensunabhängige Möglichkeit mit monatlichen Beträgen bis 650 Euro. Details und Konditionen finden Sie auf der Seite der KfW Bankengruppe.