Erfassung Ihres Auslandsaufenthaltes
Aufgrund des überarbeiteten Hochschulstatistikgesetzes sind alle Hochschulen verpflichtet, Daten zur Auslandsmobilität der Studierenden zu erfassen und an das Statistische Landesamt Baden-Württemberg zu melden. Demnach sollen 20 % aller Hochschulabsolventinnen und -absolventen einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten oder im Wert von mindestens 15 ECTS erbracht haben. Der Nachweis über die Erreichung der EU-Mobilitätsziele soll auf Basis der amtlichen Hochschulstatistik erfolgen.
Bitte tragen Sie deshalb Ihre Auslandsaufenthalte (von mindestens einer Woche) in das nebenstehende Formular ein. Bei mehr als einem Auslandsaufenthalt pro Studienjahr füllen Sie das Formular bitte mehrfach aus, die drei längsten Auslandsaufenthalte reichen.
Danke!
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