Richtigstellung zu Bericht
Die Berichterstattung in der Heilbronner Stimme hat uns sehr bestürzt und tief getroffen. Die darin von dritter Seite aufgestellten Behauptungen sind unzutreffend und ungerechtfertigt. Die Berichterstattung entspricht nicht der hervorragenden Arbeit, die unsere Studierenden, Dozierenden, Mitarbeitenden und alle Mitglieder des DHBW CAS sowie der DHBW täglich leisten. Wir stellen im Folgenden die Behauptungen richtig.
1. Der Master der DHBW ist ein Masterabschluss
Behauptung: „Ein Masterabschluss beim CAS entspricht nicht der tatsächlichen Qualifikation eines Masters.“
Der Duale Master der DHBW ist ein Masterabschluss der Niveaustufe 7 des Deutschen bzw. Europäischen Qualifikationsrahmens und berechtigt zur Promotion. Der Duale Master der DHBW ist akkreditiert und wird regelmäßig auf seine Qualität geprüft. Unser umfangreiches Qualitätsmanagement prüft zudem jeden Studiengang und jedes einzelne Modul.
2. Das Lehrpersonal des DHBW CAS erhält eine angemessene Vergütung
Behauptung: „Lehrpersonal im Master erhält die dreifache Vergütung für die gleichen Inhalte wie im Bachelor.“
Die Dozent*innen des DHBW CAS leisten jeden Tag beispielgebende Arbeit bei der Durchführung von Lehrveranstaltungen und der Betreuung von wissenschaftlichen Arbeiten. Die Evaluationen durch unsere Studierenden bestätigen seit Jahren, dass wir eine besondere Qualität in der Lehre liefern. Die Vergütung orientiert sich auch an den sehr hohen Erwartungen, die wir, unsere Studierenden und Dualen Partner an Lehre im Dualen Master und in der wissenschaftlichen Weiterbildung haben.
Anders als bei Bachelor- oder bei konsekutiven Master-Angeboten anderer Hochschulen, erhält das DHBW CAS keine Steuergelder und ist daher verpflichtet, das Duale Master-Angebot vollkostendeckend aus Teilnehmenden-Gebühren zu finanzieren. Damit einher geht eine Vergütung der Lehrenden in der Weiterbildung, die wettbewerbsfähig ist und sich an den im Weiterbildungs-Markt üblichen Sätzen orientiert.
3. Modulinhalte werden auf Master-Niveau gelehrt
Behauptung: „Die Professoren verkaufen veraltetes Wissen auf Bachelor-Niveau für viel Geld in Nebentätigkeit.“
Das DHBW CAS überprüft im Rahmen seines Qualitätsmanagements regelmäßig, dass die Modulinhalte auf Master-Niveau gelehrt werden. Unter anderem werden die Studierenden nach den Lehrveranstaltungen aufgefordert, diese zu evaluieren. Die Rückmeldungen unserer Studierenden zu den Modulen fließen in die Weiterentwicklung der Lehrveranstaltungen ein und im jährlichen Qualitätsbericht des DHBW CAS hochschulweit kritisch besprochen.
Ehe ein Masterstudiengang angeboten wird, erfolgt eine externe Überprüfung in einem mehrstufigen Akkreditierungsverfahren. So ist gesichert, dass die Inhalte auf Master-Niveau sind und eine Weiterentwicklung für die Studierenden darstellen. Dass die Studierenden die Lehre und Lehrpersonen überdurchschnittlich gut bewerten, belegt der jährliche Qualitätsbericht der DHBW (siehe Seite 13).
4. Die Notenvergabe ist Teil der Freiheit von Wissenschaft und Lehre
Behauptung: „Es besteht ein großer Druck gegen Professoren, wenn man beim CAS Studierende durchfallen lässt.“
Am DHBW CAS gibt es keinen Zusammenhang zwischen Notengebung und der Erteilung von Lehraufträgen. Das einzige Kriterium hierfür ist die fachliche und didaktische Expertise der Dozent*innen. Die Notengebung ist alleinige Aufgabe der Dozent*innen und Teil der Freiheit von Wissenschaft und Lehre.
Dass die Notengebung am DHBW CAS gerecht erfolgt, bestätigen uns die externen Gutachter*innen. In der sogenannten Prüfungswesenevaluation (PWE) bewerten Professor*innen von anderen Hochschulen Master- bzw. Seminararbeiten. Hierbei schneiden die wissenschaftlichen Arbeiten unserer Studierenden auf demselben Niveau ab wie die Arbeiten von Studierenden anderer Hochschulen. Die Bewertung von Prüfungsleistungen muss immer belegbar sein. Deshalb werden Masterarbeiten nach dem 4-Augen-Prinzip begutachtet. Zudem haben unsere Studierenden ein Recht darauf, die Bewertung ihrer Prüfungsleistungen einzusehen.